Trotz Corona-Pandemie wird der Praxisbetrieb im Januar 2021 aufrecht erhalten
und medizinisch notwendige Behandlungen durchgeführt.
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Behandlung ist zwingend erforderlich!
Rechtsgrandlage: Thür. Ministerium für Arbeits, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie- Branchenregelung für therapeutische Praxen vom 16.12.2020)
- Kinder werden dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten behandelt werden- Kontaktbegrenzung.
Behandlungtermine müssen verschoben werden, wenn:
- Sie aktuell unter Erkältungssymptomen leiden.
- Sie Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatten.
- Sie aktuell keine Beschwerden haben (medizinische Notwendigkeit der Behandlung).
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!