Trotz Corona-Pandemie wird der Praxisbetrieb auch im Februar 2021 aufrecht erhaltenund medizinisch notwendige Behandlungen durchgeführt.
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Behandlung ist zwingend erforderlich! Rechtsgrandlage: Thür. Ministerium für Arbeits, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie- Branchenregelung für therapeutische Praxen vom 16.12.2020)
- Kinder werden dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten behandelt werden- Kontaktbegrenzung.
Behandlungtermine müssen verschoben werden, wenn: - Sie aktuell unter Erkältungssymptomen leiden. - Sie Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatten. - Sie aktuell keine Beschwerden haben (medizinische Notwendigkeit der Behandlung).
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
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